Wahlarztinformation

Der Faktor Zeit ist in der modernen Medizin zu einer spärlichen Ressource geworden, weshalb der Dialog mit PatientInnen im Behandlungsalltag leider oft zu kurz kommt. Um mir ausreichend Zeit für meine PatientInnen nehmen zu können, habe ich mich daher für eine Wahlarztordination entschieden.

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den österreichischen Krankenkassen. Die Leistungsverrechnung erfolgt mittels einer Privathonorarnote direkt mit der Patientin bzw. dem Patienten, wobei die gesetzliche Krankenkasse bis zu 80% des aktuellen Kassentarifes der erbrachten Leistung rückvergüten kann (vorausgesetzt, dass im Abrechnungszeitraum kein Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde). Auf die Höhe der Rückvergütung hat der Wahlarzt leider keinen Einfluss, dies liegt alleine im Ermessen der Krankenkasse. Besteht eine private Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel kann dies ggf. jedoch auch kostendeckend sein.

Als Wahlarzt ist es mir möglich, mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen zur Erkrankung, der Diagnostik und der Therapie zu nehmen. Außerdem bin ich in der Terminvergabe wesentlich flexibler als ein Kassenarzt. Bitte fragen Sie mich gerne vorab bei der Terminvereinbarung über die zu erwartenden Kosten- ich informiere Sie gerne!

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